1.2. Gegen diesen Strafbefehl erhob die Beschuldigte mit Eingabe vom 24. Juni 2024 Einsprache, worauf die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den Strafbefehl am 26. Juni 2024 als Anklageschrift zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Bremgarten überwies. 2. 2.1. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 5. September 2024 wurde die Beschuldigte befragt. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte gleichentags das Folgende: -3- "1. Die Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage der Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte gemäss Art. 285 Ziff. 1 StGB.