1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verurteilte die Beschuldigte mit Strafbefehl vom 12. Juni 2024 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 1 StGB) zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 120.00 und einer Busse von Fr. 2'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 17 Tage). Der Beschuldigten wird folgender Sachverhalt vorgehalten: "Ort: […] Zeit: Sonntag, 19. Februar 2023, 19.35 Uhr Strafkläger: - B._____, […] Strafantrag wurde fristgerecht gestellt. - A._____, […]. Strafantrag wurde fristgerecht gestellt.