103 SSV stehen Signale am rechten Strassenrand. Sie können am linken Strassenrand wiederholt, über die Fahrbahn gehängt, auf Inseln gestellt oder in zwingenden Ausnahmefällen ausschliesslich links angebracht werden (Abs. 1). Dem Wiederholungssignal am linken Fahrbahnrand kommt keine eigenständige Funktion zu (Urteil des Bundesgerichts 6B_522/2012 vom 25. Januar 2013 E. 3.4).