In der Stellungnahme vom 13. Februar 2025 führte der Beschuldigte ergänzend aus, das Schaltprotokoll sei unzutreffend, werde doch das linke Signal leuchtend dargestellt, obwohl es nach den übereinstimmenden Angaben aller Beteiligten abgedunkelt gewesen sei. Unklar sei, ob die Abklebung dieses Signals manuell oder elektronisch erfolge. Unklar sei auch, wo sich das rechte Signal genau befinde. Die Anzahl der Signale im Protokoll stimme nicht mit der Anzahl der effektiv vorhandenen Signale überein. Ferner hat der Beschuldigte ein Foto betreffend die Signalisation vor dem Bareggtunnel vom 28. Januar 2025 eingereicht.