3.2. Mit Verfügung vom 15. Januar 2025 wurde im Einverständnis der Parteien das schriftliche Verfahren angeordnet. -3- 3.3. Mit Verfügung vom 22. Januar 2025 wurden den Parteien die bei Wachtmeister mbA B._____ eingeholte Information zum Schaltprotokoll zur Kenntnis und allfälligen Stellungnahme zugestellt. 3.4. Mit Berufungsantwort vom 4. Februar 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung unter Kostenfolge. 3.5. Mit den Eingaben vom 5. und 13. Februar 2025 nahm der Beschuldigte zu den eingeholten Informationen zum Schaltprotokoll Stellung. Das Obergericht zieht in Erwägung: