Gegenstand Grobe Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Strafbefehl vom 11. Oktober 2022 verurteilte die Staatsanwaltschaft Baden den Beschuldigten wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn (Art. 90 Abs. 2 SVG i.V.m. Art. 27 Abs. 1 SVG) zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu Fr. 270.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 2'600.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe.