Anlässlich der Berufungsverhandlung erklärte B._____ wiederholt, dass er zuerst den einen und erst dann den anderen angefragt habe, da der erste keine Zeit gehabt hätte oder so was in der Art. Er wisse aber nicht mehr, wen er zuerst angefragt habe. Die Abklärungen habe er anschliessend per Mail erhalten (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 3 und 5).