3. 3.1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, als Polizeibeamter der Regionalpolizei Q._____ von seinem ehemaligen Arbeitskollegen B._____ angestiftet worden zu sein, mehrfach Informationen übermittelt zu haben, welche vom Amtsgeheimnis geschützt seien. Konkret habe der Beschuldigte im Zeitraum vom 9. bis 12. Juni 2018 gesamthaft sieben der fünfzehn von B._____ verlangten Abfragen im polizeilichen Informationssystem MACS und INFOCAR gestartet und die erhaltenen Auskünfte an B._____ weitergeleitet. Der Beschuldigte habe sich dadurch der mehrfachen Verletzung des Amtsgeheimnisses strafbar gemacht. -5-