Der Beschuldigte war zur Tatzeit bei der Regionalpolizei Q._____ als Polizeibeamter tätig. Er wurde von seinem ehemaligen Arbeitskollegen B._____ angestiftet, eine Information erhältlich zu machen, welche durch das Amtsgeheimnis geschützt ist. Der Beschuldigte tätigte die verlangte Anfrage in den polizeilichen Informationssystemen MACS und INFOCAR und leiteten die erhaltene Auskunft an B._____ weiter, welcher diese seinerseits an seinen Auftraggeber C._____ weiterleitete. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich, im Wissen um die Qualifikation dieser Informationen als gesetzlich geschützte Amtsgeheimnisse.