Gegenstand Verletzung des Amtsgeheimnisses -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 19. August 2022 wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses gemäss Art. 320 Ziff. 1 StGB zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu Fr. 180.00 und einer Busse von Fr. 3'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 17 Tage). Dem Beschuldigten wird folgender Sachverhalt vorgeworfen: