4.3. Der Privatkläger A._____ hat seine Parteikosten für das Berufungsverfahren selbst zu tragen. 5. 5.1. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 3'430.05 werden dem Beschuldigten auferlegt. 5.2. Der Beschuldigte hat seine erstinstanzlichen Parteikosten selbst zu tragen. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)