3. 3.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger A._____ einen Schadenersatz von Fr. 7'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 14. November 2022 zu bezahlen. 3.2. [in Rechtskraft erwachsen] Im Übrigen wird die Zivilklage des Privatklägers A._____ auf den Zivilweg verwiesen. 4. 4.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 3'000.00 und den Auslagen von Fr. 206.00, zusammen Fr. 3'206.00, werden dem Beschuldigten auferlegt. - 18 - 4.2. Der Beschuldigte hat seine obergerichtlichen Parteikosten selbst zu tragen.