Demnach hat diejenige Partei das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, die aus ihr Rechte ableitet (Urteil des Bundesgerichts 7B_269/2022 vom 11. Juni 2024 E. 4.2.1 mit Hinweisen). Die Vorteilsanrechnung ist eine rechtshindernde oder rechtsaufhebende Tatsache, die vom Ersatzpflichtigen zu behaupten und zu beweisen ist (Urteil des Bundesgerichts 4C.47/2005 vom 1. November 2005 E. 8.3).