Der Zeuge E._____ widersprach jedoch dem Beschuldigten ausdrücklich, wonach er (der Zeuge) bei der Kontrolle des Kilometerstands danebengestanden sowie den Kilometerstand selbst kontrolliert habe (vorinstanzliches Protokoll, GA act. 55 f.). Ebenfalls entgegen dem Beschuldigten habe er weder den Kilometerstand beim Verkauf des Fahrzeugs noch die Übergabe des Gelds gesehen (vorinstanzliches Protokoll, GA act. 56). Auch der Zeuge F._____ hat den Kilometerstand nicht persönlich abgelesen. Sodann habe er entgegen dem Beschuldigten nicht kontrolliert, ob der Beschuldigte ein Serviceheft erhalten hat oder nicht (vorinstanzliches Protokoll, GA act. 61 f.).