5.3.6. Sodann stimmen die Aussagen des Beschuldigten nicht mit denjenigen der Zeugen E._____ und F._____ überein. So führte der Beschuldigte anlässlich seiner Einvernahmen mehrmals aus, sein Vater und Onkel seien beim Autokauf dabei gewesen und könnten bezeugen, dass nichts manipuliert worden sei (UA act. 113 Ziff. 59 f., 122 Ziff. 52). Der Zeuge E._____ widersprach jedoch dem Beschuldigten ausdrücklich, wonach er (der Zeuge) bei der Kontrolle des Kilometerstands danebengestanden sowie den Kilometerstand selbst kontrolliert habe (vorinstanzliches Protokoll, GA act.