__ habe ihm das Fahrzeug auch extra günstiger verkauft, weil er kein Serviceheft gehabt habe (vorinstanzliches Protokoll, GA act. 70). Diese Aussage des Beschuldigten steht – wie bereits dargelegt – zu seinen eigenen früher getätigten Aussagen im Widerspruch, wonach er mehrmals bei C._____ vor Ort und telefonisch nach dem Kauf des Fahrzeugs wegen dem Serviceheft nachgefragt habe; eigentlich hätte C._____ das Serviceheft gehabt, aber er (der Beschuldigte) habe es nie erhalten (UA act.