_ das Auto derart günstig verkaufen wollte (UA act. 158 Ziff. 66). Bei der Einvernahme vom 1. Oktober 2021 und vor Vorinstanz am 7. März 2024 erwähnte der Beschuldigte demgegenüber finanzielle Schwierigkeiten von C._____ (UA act. 112 Ziff. 41; vorinstanzliches Protokoll, GA act. 70). Schliesslich brachte der Beschuldigte anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung erstmals vor, C._____ habe ihm das Fahrzeug auch extra günstiger verkauft, weil er kein Serviceheft gehabt habe (vorinstanzliches Protokoll, GA act. 70).