3.9. Mit Verfügung vom 19. Februar 2025 wurde der Beschuldigte aufgefordert, über seine aktuelle Erwerbstätigkeit vollständig Auskunft zu geben und mitzuteilen, ob am Gesuch um Einsetzung der amtlichen Verteidigung festgehalten werde. -5- 3.10. Mit Eingabe vom 11. März 2025 nahm der Beschuldigte zu seiner aktuellen Erwerbstätigkeit Stellung und hielt am Antrag um amtliche Verteidigung fest. 3.11. Mit Verfügung vom 17. März 2025 wurde das Gesuch um Anordnung der amtlichen Verteidigung abgewiesen. 3.12. Mit Eingabe vom 6. April 2025 legte die Verteidigung ihr Mandat nieder und beantragte die Durchführung eines mündlichen Verfahrens.