3.5. Mit Verfügung vom 16. Januar 2025 wurde im Einverständnis der Parteien das schriftliche Berufungsverfahren angeordnet. 3.6. Mit Eingabe vom 30. Januar 2025 stellte der Beschuldigte ein Gesuch um Einsetzung von Rechtsanwältin Sara Meyer als amtliche Verteidigerin. 3.7. Mit Verfügung vom 12. Februar 2025 wurde der Handelsregisterauszug "[…]" zu den Akten genommen und mitgeteilt, dass über das Gesuch um amtliche Verteidigung nach Eingang des IK-Auszugs und Gewährung des rechtlichen Gehörs entschieden werde. 3.8. Die SVA Aargau reichte am 18. Februar 2025 (Posteingang) den Auszug aus dem individuellen Konto des Beschuldigten ein.