und einer Busse von Fr. 700.00 bestraft. Für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von 24 Tagen auszusprechen. 3. Der Vollzug der ausgefällten Geldstrafe wird gestützt auf Art. 42 StGB aufgeschoben. Die Probezeit wird gemäss Art. 44 Abs. 1 StGB auf 2 Jahre festgesetzt. 4. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger A._____ eine Schadenersatzforderung von Fr. 7'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 14. November 2022 zu bezahlen.