_, zu verkaufen, wobei er A._____ bewusst im Unwissen darüber liess, dass der angezeigte Kilometerstand nicht dem effektiven Kilometerstand entsprach. Der gutgläubige A._____ verkaufte diesen PW sodann für CHF 27'000.00 weiter an eine Drittperson. Diese Drittperson machte A._____ nach kurzer Zeit darauf aufmerksam, dass der Kilometerstand manipuliert sei, worauf A._____ und dessen Vertragspartner den neuerlichen Handwechsel rückabwickelten. Durch das Verhalten des Beschuldigten bezahlte A.___