1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Baden verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 14. Juli 2023 zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 2 Jahre, und zu einer Busse von Fr. 900.00, ersatzweise 30 Tage Freiheitsstrafe. Dem Beschuldigten wird folgender Sachverhalt vorgehalten: Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB) Am 27.04.2021 erwarb der Beschuldigte in Q._____, R-Strasse, einen Personenwagen "BMW", Modell M3 Cabrio, mit einem Kilometerstand von ca. 193'000 km zum Preis von CHF 20'000.00 von C._____.