Aus dem soeben Ausgeführten wird klar, dass der Beschuldigte zur Schweiz keinerlei Berührungspunkte aufweist. Insgesamt hat sich der Beschuldigte seit 2012 rund 3 ½ Jahre in der Schweiz aufgehalten, wobei es immer wieder zu Unterbrüchen gekommen ist. Während diesen 3 ½ Jahren ist der Beschuldigte auch wiederholt polizeilich in Erscheinung getreten (vgl. Strafregisterauszug und MIKA-Akten, act. 35 f., 72 f., 76 ff., 96 ff., 370 f., 473 ff.; 479 ff., 488 f.), hat eine Freiheitsstrafe von 100 Tagen abgesessen (MIKA-Akten, act. 355) und war für 123 Tagen in Untersuchungshaft (vgl. oben).