Am 10. März 2014 wurde der Beschuldigte nach erneuter Einreise in die Schweiz in Chiasso festgenommen (MIKA-Akten, act. 81). Sein erneutes Asylgesuch vom 26. Juni 2014 (MIKA-Akten, act. 128) wurde vom BFM formlos abgeschrieben (MIKA-Akten, act. 134 f.). Es wurde erneut ein Einreiseverbot (gültig ab 15. Mai 2015 bis 14. Mai 2019) gegen den Beschuldigten verfügt (MIKA-Akten, act. 130 f.). Mit Verfügung vom 28. Juni 2014 wurde der Beschuldigte aus der Schweiz nach Italien weggewiesen (MIKA-Akten, act. 138 ff.). Am 26. Mai 2015 wurde der Beschuldigte erneut bei der Einreise in Chiasso festgenommen (MIKA-Akten, act.