Gemäss Akten des Migrationsamts ist der Beschuldigte im Januar 2012 in Chiasso in die Schweiz eingereist und hat gleichentags ein Asylgesuch gestellt (MIKA-Akten, act. 3 ff.). Mit Verfügung vom 16. April 2012 ist das Bundesamt für Migration BFM auf das Asylgesuch des Beschuldigten nicht eingetreten und hat ihn aus der Schweiz nach Italien weggewiesen (MIKA- Akten, act. 26 ff.). Das BFM hat am 8. Mai 2012 ein Einreiseverbot vom 15. Mai 2012 bis 14. Mai 2015 gegen den Beschuldigten verfügt (MIKA- Akten, act. 50 f.). Am 10. März 2014 wurde der Beschuldigte nach erneuter Einreise in die Schweiz in Chiasso festgenommen (MIKA-Akten, act. 81).