4.4. Den teilweise widersprüchlichen Angaben des Beschuldigten zu seinen persönlichen Verhältnissen ist zu entnehmen, dass er wohl mit einer Italienerin verheiratet ist, aber von ihr getrennt lebt, und entweder kein oder bis zu zwei Kinder in Italien und Frankreich hat, zu denen wohl kein Kontakt besteht (act. 33 und 76; MIKA-Akte, act. 5 und 8). Bis zu seinem 18. (act. 76) oder 20. Lebensjahr (act. 32) habe er in Tunis gelebt und dort auch die Schulen besucht (act. 34). Zwischen seinem 15. und - 15 -