Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 5. Oktober 2023 wurde der Beschuldigte wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Hausfriedensbruchs sowie rechtswidriger Einreise zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 130 Tagen verurteilt. Zudem hat der Beschuldigten zahlreiche Straftaten in Italien begangen, was zu den entsprechenden Eintragungen geführt hat (vgl. act. 11 ff.). Aus den früheren Verurteilungen hat er offensichtlich nicht die genügenden Lehren gezogen, was sich straferhöhend auswirkt (BGE 136 IV 1 E. 2.6.2).