Der Beschuldigte ist in der Schweiz zweifach vorbestraft (siehe aktueller Strafregisterauszug): Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bellinzona vom 28. Mai 2015 wurde er wegen rechtswidriger Einreise und des Einführens, Erwerbens oder Lagern falschen Geldes zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 30.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 5. Oktober 2023 wurde der Beschuldigte wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Hausfriedensbruchs sowie rechtswidriger Einreise zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 130 Tagen verurteilt.