Je leichter es aber für ihn gewesen wäre, die körperliche Integrität von B._____ zu respektieren, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen (vgl. BGE 127 IV 101 E. 2a; BGE 117 IV 112 E. 1; Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3). Innerhalb des breiten Spektrums der vom Tatbestand der schweren Körperverletzung erfassten Sachverhalte und Verletzungsfolgen wäre – für die vollendete Tatbegehung gestützt auf das Vorstehende von einem mittelschweren Tatverschulden auszugehen und – in Relation zum Strafrahmen von einem Jahr bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe – einer dafür angemessenen Freiheitsstrafe von 4 Jahren auszugehen.