Ausgangspunkt für die Bestimmung des Verschuldens innerhalb des ordentlichen Strafrahmens für das vollendete Delikt ist die Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts (Art. 47 Abs. 2 StGB). Der Tatbestand der schweren Körperverletzung schützt die körperliche und gesundheitliche Integrität des Menschen als sein höchstes Gut neben dem Leben. Die Verletzungen, die B._____ infolge des Messerstichs in seine Brust erlitten hat, erweisen sich nicht als schwer im Sinne von Art. 122 StGB. Auch wenn B.__