dieses zu einem (früheren oder späteren) Zeitpunkt geöffnet haben, als er nicht am Kragen gepackt worden war, mithin er noch nicht oder nicht mehr unmittelbar mit einem (mutmasslichen) Angriff bedroht war, und ihm zudem weitere Personen helfend zur Seite gestanden sind. Eine Notwehrsituation ist somit auch aus diesem Grund zu verneinen.