Der Beschuldigte leidet an Asthma (vgl. act. 33 und MIKA-Akten, act. 158) und begründet seinen Messereinsatz letztlich damit, dass er keine Luft mehr bekommen habe und entsprechend Angst um sein Leben gehabt habe. Diesbezüglich ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte an seiner ersten Einvernahme nicht etwa schilderte, von B._____ gewürgt worden zu sein, sondern er sagte aus, dass er mit dem Schlagen resp. Zustechen gewollt habe, dass B._____ endlich seine Kleider loslasse und aufhöre, seine Mutter zu beschimpfen (act. 322). Auch bei der Hafteinvernahme erklärte der Beschuldigte zunächst, dass B._____