Tatzeitpunkt 27 Jahre jung war im Vergleich zum 58-jährigen Beschuldigten, vermag eine gewisse Überlegenheit in Bezug auf die reine Körperkraft nahelegen. Es ist aber keine Situation zu erkennen, bei welcher der Beschuldigte alleine einem stark überlegenen Gegner gegenüber gestanden wäre. Der Beschuldigte war wohl körperlich B._____ leicht unterlegen, wurde jedoch von weiteren Personen unterstützt, um von B._____ wegzukommen.