_ hat ausgeführt, dass er gesehen habe, dass eine Person die andere am Kragen gepackt habe, wobei aufgrund seiner etwas wirren und sprunghaften Schilderungen zwischen dem «ersten» und «zweiten» Problem sowie zwischen dem Vorfall vor dem Kiosk und dem Vorfall bei der Post nicht gänzlich klar wird, wann und vor allem wer wen am Kragen gepackt hat (act. 338). Allerdings hat C._____ geschildert, dass eine Person zwischen den Beschuldigten und B._____ gegangen sei (act. 336), wie dies auch der Beschuldigte geschildert hat, wobei dieser sogar von zwei Personen sprach, die zwischen ihn und B._____ gekommen seien (vgl. act. 322 und 323). Der Beschuldigte stand entsprechend nicht alleine B.___