2.2.2. Der Beschuldigte schilderte den Vorfall wiederholt so, dass er am Bahnhof Aarau vor dem Kiosk jemanden getroffen habe, welcher ihm Fr. 50.00 geschuldet habe. Da sei eine grosse Gruppe von acht bis neun Personen gewesen. Eine ihm unbekannte betrunkene Person habe ihn bedroht und seine Mutter beschimpft. Sie hätten sich gegenseitig geschlagen. Dann habe dieser ihn am Kragen gepackt, woraufhin er, der Beschuldigte, Angst um sein Leben gehabt und sich verteidigt habe. Er habe ihn, B._____, nicht schlagen wollen. Diesbezüglich machte der Dolmetscher den Einschub, dass «schlagen» auf Arabisch auch «mit Messer zustechen» bedeuten könne (act.