auf eine nicht näher bekannte Art und Weise eingesetzt und dabei mindestens einmal linksseitig auf dessen oberen vorderen Brustkorb eingestochen. In der Folge sei der Beschuldigte zu Fuss über den Bahnhofplatz in Richtung Post geflüchtet. B._____ habe eine Messerstichverletzung an der Spitze des Thorax links erlitten, was zu einem Mantelpneumothorax geführt habe, weshalb eine Thoraxdrainage habe gelegt werden müssen. Weiter habe er Schnittverletzungen am linken Unterarm sowie am linken Mittelfinger erlitten und oberflächliche Hautdurchtrennungen an der rechten Wange.