3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 10. Dezember 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte sei wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten zu verurteilen. Damit einhergehend sei der Beschuldigte unter Ausschreibung im SIS für 7 Jahre des Landes zu verweisen. 3.2. Am 19. Dezember 2024 reichte die Staatsanwaltschaft vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. 3.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 17. Februar 2025 beantragte der Beschuldigte die Abweisung der Berufung. 4. Die Berufungsverhandlung fand am 27. November 2025 statt. -3-