2. Das Bezirksgericht Aarau sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 26. September 2024 vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung frei und verurteilte ihn wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Busse von Fr. 200.00. Infolge Freispruchs vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung hat es keine Landesverweisung angeordnet. Es sprach ihm eine Genugtuung von Fr. 12'100.00 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 27. Mai 2024 zu Lasten der Staatskasse zu und entschied über die beschlagnahmten Gegenstände.