1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 22. August 2024 Anklage gegen den Beschuldigten wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sie beantragte die Bestrafung des Beschuldigten mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten als Gesamtstrafe [mit einer Reststrafe zufolge bedingter Entlassung] sowie einer Busse von Fr. 200.00. Weiter sei der Beschuldigte für 7 Jahre des Landes zu verweisen, mit Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS).