Wenn auch jeder Freiheitsentzug eine schwere Einschränkung der persönlichen Freiheit darstellt und das Bundesgericht bei kürzeren Freiheitsentzügen – und selbst da aussergewöhnliche Umstände vorbehalten – von Fr. 200.00 pro Tag als angemessene Genugtuung ausgeht, entsprechen degressive Tagessätze der konstanten bundesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_744/2020 vom 26. Oktober 2020 E. 5.2 f.). Angesichts der sehr langen, gerechtfertigten sowie nicht übermässigen Haftdauer, der damit einhergehenden erheblichen Haftgewöhnung und der mit zunehmender Haftdauer abnehmenden Unbill erscheint auch im