2.2. Der Gesuchsteller befand sich vom 3. Januar 2017 bis 15. Dezember 2023 gesamthaft samt vorgängiger Untersuchungshaft sowie vorzeitigem Massnahmenvollzug während 2'538 Tagen in Haft. Die Haft war bis und mit dem 14. August 2023 und damit während 2'415 Tagen bzw. 6 ½ Jahren der besonders erschwerend ins Gewicht fallenden, ersten Haftzeit gerechtfertigt sowie nicht übermässig.