Die Rechtskraft des Entscheids der Beschwerdekammer in Strafsachen als (End-)Entscheid umfasst auch die Frage der Entschädigung. Hätte der Gesuchsteller aber auf dem Rechtsmittelweg geltend machen können, dass ihm für die Überhaft keine Genugtuung zugesprochen wurde (vgl. Urteil des Bundesgerichts 7B_190/2022 vom 23. Oktober 2023 E. 2.3), hätte er dies auch tun müssen, während ein (neues) Verfahren bei selbstständigen nachträglichen Entscheiden für solche Fälle nicht vorgesehen ist (vgl. zum Ganzen: BGE 144 IV 207 E. 1.8 f.).