2.2. Mit Stellungnahme vom 24. Juni 2024 führte die Staatsanwaltschaft aus, dass einzig Überhaft hinsichtlich der strafprozessualen Sicherheitshaft vom 2. August 2023 bis 19. Dezember 2023 vorliege, wofür Fr. 50.00 pro Tag als Genugtuung angemessen sei. -3- 2.3. Das Bezirksgericht Aarau sprach in einem selbständigen nachträglichen Verfahren mit Beschluss NA.2024.9 vom 21. November 2024 dem Gesuchsteller eine Genugtuung für Überhaft vom 15. August 2023 bis 19. Dezember 2023 [à Fr. 30.00 pro Tag] von Fr. 3'810.00 nebst Zins zu 5 % ab dem mittleren Verfall zu.