1.4. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts wies auf Beschwerde des Gesuchstellers hin mit Entscheid SBK.2023.277 vom 19. Dezember 2023 den Antrag um Verlängerung der stationären Massnahme ab und ordnete die umgehende Haftentlassung an. 2. 2.1. Mit beim Bezirksgericht Aarau eingereichten Gesuch vom 17. Juni 2024 beantragte der Gesuchsteller eine Genugtuung für Überhaft vom 22. Mai 2022 bis 19. Dezember 2023 à Fr. 200.00 pro Tag, insgesamt Fr. 115'200.00, nebst Zins zu 5 % ab mittlerem Verfall.