1.2. Das Obergericht rechnete auf Berufung des Gesuchstellers hin – nach teilweise erfolgtem Rückzug – mit Urteil SST.2018.165 vom 15. August 2018 die Untersuchungshaft sowie den vorzeitigen Massnahmenvollzug von insgesamt 590 Tagen an die Freiheitsstrafe an und stellte in den Übrigen Punkten die Rechtskraft fest. 1.3. Das Bezirksgericht Aarau verlängerte in einem selbständigen nachträglichen Verfahren mit Beschluss NA.2023.3 vom 31. August 2023 die stationäre Massnahme um zwei Jahre und ordnete den Verbleib des Gesuchstellers in der mit Verfügung vom 2. August 2023 angeordneten Sicherheitshaft an.