1. 1.1. Das Bezirksgericht Aarau sprach den Gesuchsteller mit Urteil ST.2017.227 vom 14. März 2018 der mehrfachen Pornografie schuldig, verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten, rechnete die ausgestandene Untersuchungshaft von 84 Tagen an, ordnete eine stationäre Massnahme sowie ein Tätigkeitsverbot von 10 Jahren an und entschied über die beschlagnahmten Gegenstände.