Wm mbV B._____ bestätigt, dass die gerätespezifische Ausbildung der vorliegend involvierten Messfunktionäre am Messmittel "Kustom ProLaser 4" gemäss interner Daten am 19. Januar 2023 respektive 20. März 2023 durch Wm C._____, Messinstruktor der Kantonspolizei Aargau und vom Hersteller zertifizierter "Spezialist ProLaser 4" (act. 53), erfolgte (vgl. act. 48). Auf die vom Beschuldigten beantragten (vgl. Eingabe des Beschuldigten vom 14. März 2025, S. 2) Editionen der Nachweise für die messmittelspezifischen Schulungen von Wm D._____ und Pol E._____ kann somit verzichtet werden, könnten daraus keine über die Ausführungen von Wm mbV B.__