4.4.2. Insoweit der Beschuldigte infrage stellt, dass die an der Lasermessung vom 2. September 2023 beteiligten Polizisten der Kantonspolizei Aargau, Pol E._____ und Wm D._____, über die gemäss Art. 2 VSKV-ASTRA notwendigen Qualifikationen verfügen, ist ihm Folgendes entgegenzuhalten: Das Ausstellen eines Ausbildungszertifikats in Form eines Diploms oder einer ähnlichen Bestätigung wird in Art. 2 VSKV-ASTRA nicht explizit verlangt. Es gelten folglich keine konkreten Formvorschriften für den Nachweis der genügenden Ausbildung nach Art. 2 VSKV-ASTRA. So ist grundsätzlich nicht zu bemängeln, dass betreffend die anlässlich der - 11 -