Die vom Beschuldigten beantragte Einholung sämtlicher Kalibrierung- und Wartungsprotokolle des Messmittels "Kustom ProLaser 4, S.-Nr. 18140, METAS Nr. 459363" sowie sämtlicher Datensätze sowie Urkunden in Bezug auf die Messung vom 2. September 2023 (Eingabe des Beschuldigten vom 14. März 2025, S. 2) erweist sich vor diesem Hintergrund als nicht erforderlich und die entsprechenden Beweisanträge sind in antizipierter Beweiswürdigung abzuweisen.