Eichung war gemäss Eichzertifikat bis am 31. März 2024 gültig (act. 37). Im Zeitpunkt der Geschwindigkeitskontrolle vom 2. September 2023 lag damit eine gültige Eichung für das für die Messung verwendete Gerät vor. Gemäss den Angaben vom Wm mbV B._____ wurden darüber hinaus letztmals am 17. November 2022 – und somit noch vor der Eichung am 23. März 2023 – Arbeiten am Messmittel "Kustom ProLaser 4, S.-Nr. 18140, METAS Nr. 459363" durch den Lieferanten vorgenommen. Anschliessend sind bis zur Messung am 2. September 2023 keine weiteren Reparaturarbeiten, insbesondere an eichrelevanten Bauteilen, vollzogen worden (act. 48).